Nakiki SE beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für Aktionäre zu 1 EUR je Aktie

  • Grundkapital soll von EUR 5.722.495 auf bis zu EUR 6.220.103 gegen Bareinlagen erhöht werden 
  • Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie für bis zu 497.608 Neue Aktien
  • Nicht bezogene Neue Aktien sollen in einer Privatplatzierung angeboten werden

Frankfurt am Main, 11. Februar 2025 – Der Vorstand der Nakiki SE („Gesellschaft“; ISIN: DE000WNDL300; ISIN: DE000WNDL318) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals von EUR 5.722.495 um bis zu EUR 497.608 auf bis zu EUR 6.220.103 durch Ausgabe von bis zu Stück 497.608 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Bezugspreis je neuer auf den Inhaber lautender Stückaktie beträgt EUR 1,00. Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2025 gewinnberechtigt. 

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht eingeräumt und die Neuen Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie im Verhältnis 11,5 : 1 zum Bezug angeboten. Aufgrund einer Wertpapierleihe eines Großaktionärs erhalten sämtliche Zeichner handelbare Aktien direkt im Anschluss an die Kapitalerhöhung. Die Kapitalerhöhung und das Bezugsrechtsangebot werden von der BankM begleitet. 

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Neue Aktien werden bezugswilligen Aktionären parallel zum Bezugsangebot zum Überbezug zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten. Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts und des Überbezugs innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren von der Gesellschaft im Anschluss an die Bezugsfrist im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Weitere Einzelheiten zu der Kapitalerhöhung ergeben sich aus dem im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Bezugsangebot.


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