{"id":468,"date":"2023-10-03T14:39:56","date_gmt":"2023-10-03T12:39:56","guid":{"rendered":"https:\/\/nakikifinance.com\/?page_id=468"},"modified":"2023-10-03T14:43:07","modified_gmt":"2023-10-03T12:43:07","slug":"aktuelle-satzung-der-legal-finance-se","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nakikifinance.com\/en\/aktuelle-satzung-der-legal-finance-se\/","title":{"rendered":"Aktuelle Satzung der Legal Finance SE"},"content":{"rendered":"<p>Stand: 27.09.2023<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-stripes\"><table><tbody><tr><td><strong>\u00a7 1 Firma<\/strong> <br>Die Gesellschaft f\u00fchrt die Firma Legal Finance SE. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 2 Dauer der Gesellschaft und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong> <br>Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 3 Gegenstand des Unternehmens<\/strong> <br>Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Ver\u00e4u\u00dferung und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, Finanzprodukten, Gesellschaften jeglicher Art sowie Grundst\u00fccken, grundst\u00fccksgleichen Rechten, Immobilien jeglicher Art sowie Vertr\u00e4gen und Verm\u00f6genswerten f\u00fcr eigene Rechnung im eigenen Namen, mit Ausnahme von Gesch\u00e4ften oder T\u00e4tigkeiten, die nach KWG einer Erlaubnis bed\u00fcrfen sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen jeglicher Art.<br><br>Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Tochtergesellschaften zu gr\u00fcnden, Niederlassungen zu errichten, sich bei anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben, deren Betrieb ganz oder teilweise auf die Gesellschaft oder verbundene Unternehmen zu \u00fcbertragen, Unternehmensvertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen sowie alle Gesch\u00e4fte und Ma\u00dfnahmen vorzunehmen, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.<br><br>Die Gesellschaft ist zu s\u00e4mtlichen Ma\u00dfnahmen befugt, die damit direkt und indirekt zusammenh\u00e4ngen und dazu dienen, den Gesch\u00e4ftszweck mittelbar oder unmittelbar zu f\u00f6rdern.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 4 Bekanntmachungen<\/strong> <br>Die Gesellschaft ver\u00f6ffentlicht ihre Bekanntmachungen ausschlie\u00dflich im elektronischen Bundesanzeiger.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 5 Aktien<\/strong> <br>Der Nennbetrag des Grundkapitals der Gesellschaft betr\u00e4gt 3.000.000,00 EUR (in Worten: drei Millionen Euro). Es ist eingeteilt in 3.000.000 Nennbetragsaktien von je 1,00 EUR.<br><br>S\u00e4mtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber.<br><br>Bei einer Erh\u00f6hung des Grundkapitals kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von \u00a7 60 AktG bestimmt werden.<br><br>Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktien in Einzel- oder Sammelurkunden (Globalurkunden) zu verbriefen. Die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktoren bestimmen die Form der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine. Der Anspruch des Aktion\u00e4rs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Anspruch des Aktion\u00e4rs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.<br><br>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktor wird erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Verwaltungsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Juli 2028 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 (in Worten: Euro eine Million f\u00fcnfhunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden St\u00fcckaktien gegen Bar- und\/oder Sacheinlagen zu erh\u00f6hen (Genehmigtes Kapital 2023\/I). Die neuen Aktien sind den Aktion\u00e4ren zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezuges gem\u00e4\u00df \u00a7 186 Abs. 5 AktG) anzubieten. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktor wird jedoch erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Verwaltungsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktion\u00e4re in folgenden F\u00e4llen auszuschlie\u00dfen:<br><br>&#8211; f\u00fcr Spitzenbetr\u00e4ge,<br><br>&#8211; bei Barkapitalerh\u00f6hungen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den B\u00f6rsenpreis der bereits b\u00f6rsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gem\u00e4\u00df \u00a7 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien am Grundkapital insgesamt 10% des Grundkapitals nicht \u00fcberschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Aus\u00fcbung dieser Erm\u00e4chtigung. Auf diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Erm\u00e4chtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des \u00a7 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben oder ver\u00e4u\u00dfert werden und die (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlung- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden k\u00f6nnen oder m\u00fcssen, sofern die Schuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser Erm\u00e4chtigung in entsprechender Anwendung des \u00a7 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re ausgegeben werden.<br><br>&#8211; bei Kapitalerh\u00f6hungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden oder Anspr\u00fcchen auf den Erwerb von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden einschlie\u00dflich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften,<br><br>&#8211; soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten, die von der Gesellschaft oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Namen lautende St\u00fcckaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gew\u00e4hren, wie es ihnen nach Aus\u00fcbung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erf\u00fcllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktion\u00e4r zustehen w\u00fcrde,<br><br>&#8211; zum Zwecke der Einf\u00fchrung der Aktien der Gesellschaft an einer ausl\u00e4ndischen B\u00f6rse und in diesem Zusammenhang auch zur Bedienung einer den Emissionsbanken einger\u00e4umten Mehrzuteilungsoption. Auf die Summe der nach dieser Erm\u00e4chtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re gegen Bar- und\/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Erm\u00e4chtigung entfallen. Auf diese Grenze werden Aktien angerechnet, die (i) w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Erm\u00e4chtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des \u00a7 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben oder ver\u00e4u\u00dfert werden und die (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlung- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden k\u00f6nnen oder m\u00fcssen, sofern die Schuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser Erm\u00e4chtigung in entsprechender Anwendung des \u00a7 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re ausgegeben werden. &nbsp; Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktor wird ferner erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Verwaltungsrates die weiteren Einzelheiten der Durchf\u00fchrung von Kapitalerh\u00f6hungen aus dem Genehmigten Kapital 2023\/I festzulegen. Der Verwaltungsrat wird erm\u00e4chtigt, die Fassung der Satzung nach vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Durchf\u00fchrung der Erh\u00f6hung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2023\/I oder nach Ablauf der Erm\u00e4chtigungsfrist entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023\/I anzupassen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 6 Zusammensetzung der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktoren<\/strong><br>Der Verwaltungsrat bestellt eine oder mehrere Personen zu gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktoren. Soweit gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktoren dem Verwaltungsrat angeh\u00f6ren, muss die Mehrheit des Verwaltungsrats aus nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitgliedern bestehen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 7 Vertretung der Gesellschaft<\/strong><br>Die Gesellschaft wird durch zwei gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktoren gemeinschaftlich oder einen gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktor zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Direktor vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Der Verwaltungsrat kann einem oder mehreren gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktoren Einzelvertretungsbefugnis auch dann erteilen, wenn mehrere gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktoren bestellt sind. Der Verwaltungsrat kann alle oder einzelne gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktoren von dem Verbot der Mehrfachvertretung nach \u00a7 181 BGB befreien. \u00a7 112 AktG bleibt jedoch unber\u00fchrt.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 8 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/strong><br>Die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktoren f\u00fchren die Gesch\u00e4fte der Gesellschaft nach Ma\u00dfgabe der Gesetze und dieser Satzung.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 9 Zusammensetzung des Verwaltungsrates<\/strong><br>Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen.Besteht der Verwaltungsrat aus mehreren Mitgliedern, so wird ein Vorsitzender und ein Stellvertreter des Vorsitzenden ernannt.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 10 Amtsdauer, Amtsniederlegung<\/strong><br>Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das vierte Gesch\u00e4ftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschlie\u00dft. Das Gesch\u00e4ftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer eines Verwaltungsratsmitglieds endet jedoch sp\u00e4testens sechs Jahre nach seiner Bestellung.<br><br>Die Mitglieder des Verwaltungsrats k\u00f6nnen ihr Amt durch eine an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktor zu richtende schriftliche Erkl\u00e4rung niederlegen. Eine Niederlegung zur Unzeit ist unzul\u00e4ssig.<br><br>Die Hauptversammlung kann ein Verwaltungsratsmitglied mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 11 Ort und Einberufung der Hauptversammlung<\/strong><br>Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer Wertpapierb\u00f6rse in der Europ\u00e4ischen Union oder in einem Ort in der Europ\u00e4ischen Union mit mindestens 50.000 Einwohnern statt.<br><br>Sie wird vom Verwaltungsrat einberufen.<br><br>Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag der Versammlung erfolgen. Dabei werden der Tag der Ver\u00f6ffentlichung bzw. Absendung der Einladung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet. &nbsp;<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 12 Vorsitz in der Hauptversammlung<\/strong><br>Den Vorsitz in der Hauptversammlung f\u00fchrt der Vorsitzende des Verwaltungsrates; im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Verwaltungsrates als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gew\u00e4hlt.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 13 Beschlussfassung<\/strong><br>Jede Aktie gew\u00e4hrt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollm\u00e4chtigte ausge\u00fcbt werden. Die Vollmacht ist schriftlich, per Fax oder auf einem von der Gesellschaft n\u00e4her zu bestimmenden elektronischen Weg zu erteilen.<br><br>Die Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz au\u00dfer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreiben, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.<br><br>\u00dcber die Beschl\u00fcsse wird ein vom Vorsitzenden der Hauptversammlung zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. Die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber eine notarielle Niederschrift \u00fcber die Hauptversammlung bleiben unber\u00fchrt.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 14 Fassungs\u00e4nderungen<\/strong><br>Der Verwaltungsrat ist befugt, \u00c4nderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschlie\u00dfen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>\u00a7 15 Gr\u00fcndungskosten<\/strong><br>Die Gr\u00fcndungskosten tragen die Gr\u00fcnder.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand: 27.09.2023 \u00a7 1 Firma Die Gesellschaft f\u00fchrt die Firma Legal Finance SE. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. \u00a7 2 Dauer der Gesellschaft und Gesch\u00e4ftsjahr Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. 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